Der Kurzstreckentarif gilt nur für in freier Fahrt angehaltene Taxen und nicht bei Einstieg am Halteplatz oder Bestellfahrten. Nach vom Fahrgast gewuenschter Fahrtunterbrechung ist der Kurzstreckentarif ungültig. Bei überschreiten der Kilometerbegrenzung erfolgt schrittweise Anpassung auf den zur Zeit gültigen Tarif.